Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitsfonds in Europa.
Für Anleger ist es mitunter nicht einfach zu beurteilen, ob ein Fonds auch wirklich hält, was Name und Verpackung versprechen. Das ist ein Grund, warum es Standards, Regeln und Mindestanforderungen für bestimmte Produktkategorien gibt. Bestes Beispiel: der Trend zu nachhaltigen Fonds, wo fast jeder Anbieter mitspielen wollte und will. Auch deshalb plant die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Vorgaben dafür, welche Anforderungen Fonds erfüllen müssen, um einen Namen tragen zu dürfen, der auf „ESG“ oder „Impact“-Elemente Bezug nimmt.
Ökologisch nachhaltig?
„ESG“ steht für „Environmental“, „Social“ und „Governance“, also die Berücksichtigung von Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Hintergrund der Pläne der ESMA: Nach der sogenannten „Offenlegungsverordnung“ (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) müssen „Artikel-9-Fonds“ auf ökologisch nachhaltige Investitionen, also auf einen echten „Impact“ abzielen. Demgegenüber müssen Fonds, die ökologische und soziale Merkmale nach Artikel 8 der SFDR bewerben, „nur“ ökologische und (oder) soziale bzw. Governance-Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageobjekte nachweisen; ein nachhaltiges Investitionsziel ist hingegen nicht erforderlich.
Strengere Richtlinien
Entsprechend sind Artikel-9-Fonds schwer zu bestücken. Dies und die Sorge, sich dem Vorwurf des „Greenwashing“ auszusetzen, hat viele Anbieter bewogen, ihre Produkte und Fonds eher als Artikel-8- denn als Artikel-9-Fonds klassifizieren zu lassen – inklusive der Anpassung ursprünglich getroffener Offenlegungen nach Artikel 9 SFDR. Nun will die ESMA sogar durch Vorgaben für die Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Fondsnamen nachbessern und hier höhere Standards zugrunde legen. Aus Investorensicht zahlt es sich jetzt also aus, bei der Fondsauswahl noch genauer hinzuschauen und auf einen Anbieter zu setzen, der es mit Nachhaltigkeit ernst meint und sich damit auskennt.